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Bei der Kommunikation im Internet nehmen Suchdienste eine herausragende Rolle ein. Sie verschaffen einen Überblick über Informationen und vermitteln den Zugang zu ihnen. Ihr Schutz durch die Kommunikationsgrundrechte des Grundgesetzes ist Gegenstand der Untersuchung. Ein Schutz durch die Pressefreiheit wird bejaht. In der Arbeit wird die Bedeutung der Pressefreiheit für die Ausgestaltung der wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Haftung beleuchtet. Es geht dabei um die Haftung für eigene Rechtsverletzungen und um die Mithaftung für Rechtsverletzungen Dritter. Die wettbewerbsrechtliche Haftung der Suchdienste kann ¿ bei verfassungskonformer Auslegung der einschlägigen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen ¿ eingeschränkt werden, ebenso die urheberrechtliche Haftung für Rechtsverletzungen Dritter. Für das Urheberrecht wird im Bereich der Haftung für eigene Rechtsverletzungen die Notwendigkeit aufgezeigt, die Haftung von Suchdiensten durch eine neue urheberrechtliche Schranke zu begrenzen.
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