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Das WTO-Recht hat in den letzten 10 Jahren einen enormen Gewinn an Bedeutung und öffentlicher Beachtung erfahren. Dennoch hinkt das Aussenwirtschaftsrecht der Globalisierung weit hinterher; es ist nach wie vor durch die Staatensouveränität und den Primat der Exekutive geprägt. Dem entspricht, gerade in der Schweiz, die schwache Stellung der Gerichte auf diesem Gebiet. Die unmittelbare Anwendbarkeit völkerrechtlicher Verträge stärkt demgegenüber die rechtliche Stellung des Einzelnen: Er kann sich auf einen Staatsvertrag berufen und das Völkerrecht gegen abweichendes Landesrecht durchsetzen ¿ ein effizienter und bürgernaher Mechanismus zur konstitutionellen Verschränkung von Völkerrecht und Landesrecht. Obwohl in der schweizerischen Verfassungsordnung fest verankert, wird die unmittelbare Anwendbarkeit im Bereich des WTO-Rechts von den schweizerischen Gerichten jedoch mehrheitlich nicht anerkannt. In dieser Arbeit wird die schweizerische Rechtspraxis zur Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit des WTO-Rechts kritisch untersucht und gewürdigt. In einem rechtsvergleichenden Teil werden Verbindungen zur Rechtslage in den USA und der EU hergestellt. Schliesslich werden die Argumente für und gegen die unmittelbare Anwendbarkeit des WTO-Rechts erörtert. Die Schlussfolgerungen des Autors werden abschliessend anhand möglicher Konstellationen im schweizerischen Recht illustriert.
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