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Das Anwachsen von juristischen Personen in unserem heutigen Wirt- schafts- und Sozialleben mit einer zum Teil ungeheuren Machtfülle hat das Entstehen einer besonderen Kriminalität bedingt, die eine Reaktion des Gesetzgebers erfordert. Es ist jedoch sehr umstritten, ob die juristische Person als solche mit einer Strafe belegt werden kann. Die Untersuchung ausländischer Rechtsordnungen hat dazu bei- getragen, gewisse dogmatische Verhärtungen, die den Streitstand im deutschsprachigen Raum prägen, zu erkennen. Für das deutsche Recht hat sich ergeben, dass es dem Gesetzgeber durchaus möglich ist, «de lege ferenda» die Strafbarkeit juristischer Personen vor- zusehen, ohne sich damit in Widerspruch zu anerkannten Grundsätzen des Strafrechts zu setzen.
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