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Diese Arbeit untersucht die Auswirkungen der strukturellen Veränderungen des Völkerrechts auf die Staatlichkeit und das Instrument der Anerkennung. Nach vorherrschender Auffassung kommt der Anerkennung als einzelstaatliche Entscheidung deklaratorische Wirkung zu. Eine solche Annahme steht jedoch im Konflikt zu einer sich verdichtenden Völkerrechtsordnung. Ausgehend von der Nachzeichnung eines tiefgreifenden Wandels des Souveränitätsverständnisses und der zunehmenden Gemeinwohlorientierung des Völkerrechts hinterfragt der Autor das bisherige Verständnis der Anerkennung. Angesichts des gegenwärtigen Entwicklungsstands der Völkerrechtsordnung beinhalte die Aufnahme in die Vereinten Nationen nach Art. 4 UN-Charta zugleich eine kollektive Anerkennungsentscheidung.
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