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Kulturguter bedurfen auf Grund ihrer Einmaligkeit eines besonderen Schutzes, der nicht allein mit finanziellen und tatsachlichen Mitteln, sondern auch auf rechtlicher Ebene durchgesetzt werden muss. Die vorliegende Arbeit stellt die Moglichkeiten des rechtlichen Schutzes von Kulturgutern anhand der UNIDROIT-Konvention uber gestohlene oder rechtswidrig ausgefuhrte Kulturguter vom 24. 06. 1995 dar, deren Verabschiedung einen Meilenstein auf dem Weg zur Losung des Problems des illegalen Handels mit Kulturgutern bildet. Die Arbeit gliedert sich in drei Hauptteile: Zunachst erfolgt eine Gesamtschau des rechtlichen Rahmens des Kulturguterschutzes aus volkerrechtlichen Vertragen und europaischen Rechtsakten. Es folgt die Einzelanalyse der Regelungen der UNIDROIT-Konvention. Daran schliet sich eine Gegenuberstellung der Konvention und nationaler gesetzlicher Bestimmungen in ausgewahlten europaischen Landern und freiwilliger Verhaltenskodizes an, wobei ein Schwerpunkt auf dem Kulturguterschutz in Deutschland liegt. So zeigt die vorliegende Arbeit auf, dass ein wirksamer Kulturguterschutz die Zusammenarbeit der Staaten und der kulturellen Einrichtungen, welche durch volkerrechtliche Regelungen und nationale Gesetzgebung abgestutzt werden muss, erfordert. Die Ratifizierung der UNIDROIT-Konvention erweist sich demnach als auerst wunschenswert, wobei aber auch Revisionsmoglichkeiten des Konventionstextes hinsichtlich der Einrichtung eines internationalen Registers gestohlener Kulturguter und einer allgemeinen Meldepflicht fur Diebstahle bedeutender Kulturguter erortert werden.
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