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Die Nationalsozialisten übernahmen 1933 viele wichtige Gesetze aus der Weimarer Zeit. Die in ihnen enthaltenen Generalklauseln ermöglichten es den neuen Machthabern, die nationalsozialistische Weltanschauung auch ohne aufwendige Änderungen des Wortlauts einzelner Vorschriften in die überkommene Rechtsordnung einfließen zu lassen. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, inwieweit in der nationalsozialistischen Zeit eine Umgestaltung des bestehenden Rechtssystems mit Hilfe von Generalklauseln beabsichtigt wurde und in welchem Umfang sich entsprechende Pläne in der Praxis verwirklichen ließen. Exemplarisch werden dabei die Rechtsprechung und das juristische Schrifttum zu verschiedenen Bereichen des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts untersucht.
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