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Der Europäische Rat entscheidet 1998, welche Länder an der 1999 beginnenden Währungsunion teilnehmen werden. Sechs Jahre nach der Unterzeichnung der Maastricht-Verträge steht dem Konvergenzfortschritt bei der Preis- und Zinsentwicklung eine unzureichende Konvergenz bei der Finanzlage der öffentlichen Haushalte entgegen. Die Eingangsvoraussetzungen werden zu einer unüberwindbaren Hürde auf dem Weg zur Eurowährung, wenn der fehlende Konvergenzerfolg darauf zurückzuführen ist, daß die vier Kriterien nicht gleichzeitig erfüllbar sind. Die Arbeit liefert die ökonomische Begründung dafür, warum ein Mitgliedstaat der EU, mit dem Hinweis auf die mit dem verfügbaren wirtschaftspolitischen Instrumentarium nicht lösbaren Konsistenzprobleme der Maastricht-Kriterien, seine Teilnahme an der Einheitswährung in Europa einfordern könnte.
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