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Inhaltsangabe:Einleitung: Die Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes und die wachsende Internationalisierung der Wirtschaft bewegen viele inländische Unternehmen dazu, Standortvorteile im europäischen Ausland wahrzunehmen. Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit der Standortwahl ausländischer Produktionsstätten einer deutschen Kapitalgesellschaft in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Auslandsinvestitionen werden jeweils in der organisatorischen Form von Betriebsstätten errichtet. Das Sachziel der Betriebsstätten besteht in der Herstellung und Lieferung von Waren sowie in der Ausübung gewerblicher Leistungen und widerspricht nicht der Aktivitätsklausel des § 2a II EStG. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gehören zu den bevorzugten Investitionsländern deutscher Unternehmen. Im Zeitraum von 1989 bis 1992 ist der Anteil der Investitionen in der Europäischen Union an den gesamten Auslandsinvestitionen von 43,21% auf 51,88% gestiegen. Innerhalb der Europäischen Union investierten die meisten deutschen Unternehmen in den Ländern Belgien, Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden. Von den Auslandsinvestitionen bis zum Jahresende 1992 in Höhe von ca. 143 Mrd. DM entfielen auf diese Länder 62,86%. Die Motive, die deutsche Unternehmen zu einer Standortverlagerung ins Ausland veranlassen, sind vielfältig. Gang der Untersuchung: Im Teil B dieser Arbeit werden die betriebswirtschaftlichen Gründe für die Errichtung von Auslandsbetriebsstätten unter Berücksichtigung der unternehmerischen Ziele aufgezeigt. Teil C beinhaltet die methodischen Planungs- und Entscheidungsinstrumente. Sie unterstützen den Unternehmer bei seiner Investitionsplanung, die im Dezember 1990 für das Folgejahr 1991 durchgeführt wird, und ermöglichen einen Vergleich der Standortalternativen. Als Vergleichsgröße wird jeweils der Vermögensendwert zum 31.12.1991 herangezogen. Die Standortwahl innerhalb der Europäischen Union wird in besonderem Maße von der länderspezifischen Unternehmenssteuerbelastung beeinflußt. Im März 1992 hat eine von der Europäischen Kommission beauftragte Expertengruppe im sog. Ruding-Bericht den bedeutenden Einfluß der differierenden europäischen Steuersysteme auf die Investitionsentscheidungen von Unternehmen detailliert dargelegt. Im Hauptteil der vorliegenden Arbeit (Teil D) werden die Steuersysteme aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf der Basis des Gesetzesstandes zu Beginn des Jahres 1994 in Simulationsmodellen [¿]
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