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Die Abmahnung spielt im Wettbewerbs- und Urheberrecht eine zentrale Rolle als Mittel der außergerichtlichen Streitbeilegung. Gleichzeitig handelt es sich um ein stark missbrauchsanfälliges Institut, das einzelne Abmahnende wiederholt als lukrative Einnahmequelle nutzen.Die Autorin untersucht den (massenhaften) Versand solcher unseriösen Abmahnungen im Hinblick auf die Straftatbestände des Betruges, der Nötigung, Erpressung sowie Gebührenüberhebung und zeigt auf, dass dieses Verhalten strafrechtlich relevant sein kann. Dabei kommt der Rolle des Rechtanwalts im Abmahnverfahren besondere Bedeutung zu. Im Ergebnis wird deutlich, dass eine konsequente Verfolgung strafbaren Abmahnverhaltens Missbrauch eindämmen und das Vertrauen in das Institut der Abmahnung stärken kann.
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