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Wirtschaftsprufern wird durch die Wirtschaftspruferordnung ein weites berufliches Betatigungsfeld eroffnet. Unterlauft dem Wirtschaftsprufer bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ein Fehler, so kann es zu Schaden beim Auftraggeber, etwa dem gepruften Unternehmen, kommen. In der Praxis verlassen sich haufig auch vertragsfremde Dritte auf den Bestatigungsvermerk, den Prufungsbericht oder andere Arbeitsergebnisse des Prufers. Zu denken ist dabei insb. an Kreditgeber, Investoren und Geschaftspartner von Unternehmen, deren Jahresabschlusse gepruft wurden. Diesen Dritten konnen durch die fehlerhafte Berufsausubung des Wirtschaftsprufers unter Umstanden betrachtliche Schaden entstehen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist eine Untersuchung der aktuellen Haftungssituation bei Jahresabschlussprufungen vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren zur Thematik ergangenen Urteile sowie der neueren Entwicklungen im Schrifttum jenseits rechtspolitischer Erwagungen. Grundlage einer jeden Reform ist eine kritische Bestandsaufnahme. Die vorliegende Untersuchung versteht sich in diesem Sinne als Beitrag zur aktuellen Reformdiskussion.
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