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Verträge sollen wirtschaftliche Ziele verwirklichen. Das können sie nur deshalb, weil Regeln bestehen, welches Verhalten durch Verträge bewirkt, im Streitfall erzwungen werden kann. Diese Regel gibt das Recht vor. Wandelt sich das Recht - wie zuletzt gravierend durch das deutsche Schuldrechtsmodernisierungsgesetz und die europäische Kartellrechtsverordnung - muss sich zwangsläufig auch die Wirkung von Verträgen ändern. Früher galt vornehmlich der Grundsatz, dass vor allem geschehen müsse, was die Vertragspartein gewollt haben. Heute gilt zunehmend, dass nur noch geschehen soll, was den Wertvorstellungen des Gesetzgebers entspricht. So wird die Inhaltskontrolle von Verträgen erzwungen. Gelten soll nur, was drei Filter - Auslegung, Billigkeitskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Kartellrecht - ohne Beanstandungen passiert.Es ist nicht immer leicht zu überschauen, welche Konsequenzen die Inhaltskontrolle für die Verwirklichung der Ziele der Vertragsparteien hat. Aber die sichere Wertung der Vereinbarungen ist nötig, um die wirtschaftlichen Folgen eines Vertrags zu erkennen und zu gestalten. Dabei soll dieses Buch helfen.
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