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Inhaltsangabe:Einleitung: In Deutschland werden seit 1996 rund 20-25% der stationären Leistungen in Form von Fallpauschalen und Sonderentgelten vergütet. Die Vergütung der übrigen Leistungen erfolgt auf der Basis von Tagessätzen, wobei sowohl Fallpauschalen und Sonderentgelte als auch Tagessätze krankenhausindividuell budgetiert sind. Durch die Einführung des § 17 b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) soll ab dem 01.01.2003 ein pauschalierendes Vergütungssystem für allgemeine voll- und teilstationäre Leistungen auf der Grundlage der Diagnosis Related Groups (DRGs) das bisherige System ablösen. Dies stellt eine der gravierendsten Änderungen im deutschen Gesundheitssystem in den letzten Jahrzehnten dar und wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Gang der Untersuchung: Die vorliegende Diplomarbeit versucht eine Reihe dieser Fragen zu beantworten, indem ein vergleichender Blick auf die USA geworfen wird. Dort werden seit rund 20 Jahren DRGs in bestimmten Bereichen als Basis eines Vergütungssystems zur Abrechnung stationärer Behandlungen verwendet. Sie werden dabei im Sinne eines Preissystems, wie dies auch in Deutschland vorgesehen ist, eingesetzt. Zunächst wird die Entwicklung der DRGs aufgezeigt, gefolgt von einer Beschreibung des Gesundheitssystems der USA. Nach der Beschreibung der Einführung dieses Vergütungssystems in den USA im Allgemeinen geht die Arbeit auf die Probleme und Auswirkungen der DRGs im Thomas Jefferson University Hospital, Philadelphia, USA, ein. Dort hat der Autor im Februar und März 2001 ein zweimonatiges Praktikum absolviert und sich durch zahlreiche Gespräche mit führenden Mitarbeitern sowie Literaturstudien einen Einblick in die Problematik verschafft. Auch wenn Deutschland DRGs erst ab 2003 einsetzt, so ist das System nicht neu in Europa und anderen Teilen der Welt. Daher werden die Erfahrungen in verschiedenen europäischen Ländern vergleichend und zusammenfassend beschrieben. Die Anwendung der DRGs in Australien macht detaillierte Ausführungen notwendig, da die Selbstverwaltungsorgane des Gesundheitswesens in Deutschland am 27.06.2000 für die Australian-Refined DRGs (AR-DRGs) votierten. Nach einer Übersicht über das deutsche Gesundheitssystem beschreibt die Arbeit den Prozess und wichtige Entscheidungen zur Einführung der DRGs in Deutschland sowie die zu erwartenden Auswirkungen dieser Systemveränderung im Allgemeinen. Am Beispiel des Diakoniekrankenhauses Mannheim, wo der Autor ein dreimonatiges Praktikum [¿]
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: In Kapitel 2 wird zunächst eine Übersicht über das deutsche Gesundheitswesen gegeben, zu dessen wichtigsten Charakteristika das Solidaritätsprinzip, die prinzipielle Krankenversicherungspflicht sowie paritätische Finanzierung der Krankenversicherung, die freie Arztwahl und die Selbstverwaltung in vielen Bereichen zählen. Zu den Selbstverwaltungspartnern gehören die rund 350 gesetzlichen Krankenversicherungen, in denen knapp 90% der Bevölkerung versichert sind, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenhausgesellschaften. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und ihre Spitzenorganisation, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, stellen die ambulante ärztliche Versorgung sicher, wofür sie eine befreiende Zahlung von den gesetzlichen Krankenversicherungen erhalten. In den Krankenhäusern erfolgt die stationäre Versorgung der Patienten, eine ambulante Versorgung ist, abgesehen von Notfällen, im Prinzip nicht vorgesehen. Die Vergütung der stationären Leistungen erfolgt derzeit überwiegend mittels tagesgleichen Pflegesätzen, daneben kommen Fallpauschalen und Sonderentgelte in ausgewählten Beeichen zur Anwendung. Diese Vergütung wird schrittweise ab 2003 auf diagnoseorientierte Fallpauschalen, die Diagnosis Related Groups, umgestellt. Für die gesetzliche Krankenkassen besteht Kontrahierungszwang bezüglich der Versicherten, aber auch ? von wenige Ausnahmen abgesehen ? mit den zugelassenen Leistungsanbietern. Die Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens basiert überwiegend auf den gesetzlichen Krankenkassen und den übrigen Sozialversicherungszweigen. Daneben wird ein nicht unerheblicher Anteil auch von den privaten und öffentlichen Haushalten sowie den privaten Krankenversicherungen getragen. Im Ausgabenbereich stellt die stationäre Versorgung den größten Kostenblock vor der ambulanten ärztlichen Leistungserbringung und der Arzneimittelversorgung dar. Der Risikostrukturausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen soll die krankheitsbedingten Unterschiede in den Leistungsausgaben nivellieren, wozu er derzeit das Alter, das Geschlecht, den Bezug einer Invaliditätsrente sowie das Einkommen und den Krankengeldanspruch berücksichtigt. Diese Ausgleichssystematik soll bis 2007 stärker morbiditätsorientiert gestaltet werden. Die Disease-Management-Programme wurden 2002 in das Sozialgesetzbuch aufgenommen mit dem Ziel, die Versorgung chronisch Kranker zu verbessern. Damit die dafür notwendigen erhöhten [¿]
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