Join thousands of book lovers
Sign up to our newsletter and receive discounts and inspiration for your next reading experience.
By signing up, you agree to our Privacy Policy.You can, at any time, unsubscribe from our newsletters.
Der Gesetzgeber hat die Investmentkommanditgesellschaft nicht nur als investmentrechtliche Organisationsform etabliert, er ordnet sie auch als eine Unterart der handelsrechtlichen Kommanditgesellschaft (KG) den Personenhandelsgesellschaften zu. Mit dem Hinweis auf die Vornahme von lediglich erforderlichen Abweichungen behauptet der Gesetzgeber, dass die gesetzestypische KG identitätswahrend in das investmentrechtliche Systemgefüge eingebunden ist. Mit anderen Worten: Die durch das KAGB geschaffenen Modifikationen führen zu keiner Entfremdung, die die Eigenschaft der InvestmentKG als HGB-KG in Frage stellen würde. Die vorliegende Arbeit misst den Gesetzgeber an dieser Einschätzung, wobei insbesondere das Spannungsverhältnis zwischen Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht aufgegriffen wird.
Sign up to our newsletter and receive discounts and inspiration for your next reading experience.
By signing up, you agree to our Privacy Policy.