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Nach dem Zweiten Weltkrieg errichteten die Vereinigten Staaten in Deutschland ein bis heute weitestgehend unbekanntes Besatzungsgerichtssystem. Vor dem Hintergrund des Besatzungsziels der Demokratisierung Deutschlands war erklärtes besatzungspolitisches Ziel, dieses Gerichtssystem als Mittel für die Demokratisierung der deutschen Strafrechtspflege einzusetzen. Die Arbeit setzt sich mit der Frage der Effektivität der besatzungsgerichtlichen Strafrechtspflege auseinander. Nach der Darstellung der Entwicklung des Besatzungsgerichtssystems und der verfahrensrechtlichen Mischrechtsordnung wird als Indikator hierfür das Verfahrens- und Beweisrecht im Spiegel der Rechtsprechung des Court of Appeals von 1948-1955, des höchsten amerikanischen Besatzungsgerichts in Deutschland, herangezogen.
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