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Als »Kraftbayrisch« 1912 erschien, machte das Buch Schlagzeilen. Es wurde ¿ nicht zuletzt aufgrund negativer Gutachten des berühmt-berüchtigten Zensurbeirats bei der Polizeidirektion München ¿ wegen »Verbreitung unzüchtiger Schriften« (§ 184 Reichsstrafgesetzbuch) verboten und beschlagnahmt. Der darauf folgende Prozeß um dieses Skandalbuch vor dem Königlichen Landgericht München I wurde erst durch das engagierte Eintreten von Michael Georg Conrad, Ludwig Ganghofer und Ludwig Thoma zu Gunsten Queris entschieden. Thoma schrieb damals: »Aus Prüderie ¿ denn die Sittlichkeit hat mit diesem ganzen Aufpassertum nicht das mindeste zu tun ¿ eine Sammlung alter und neuer Kraftworte, die immer wieder im Volke entstehen, unterdrücken, heißt wirkliche Volkskunde verbieten.« ¿ »Kraftbayrisch« wurde schließlich freigegeben und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse aufgebürdet.
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