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In den letzten Jahren sind wiederholt Richter in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten, weil sie zu politischen und rechtlichen Themen kritisch Stellung genommen haben. Die vorliegende Arbeit behandelt die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen diese lebhaft umstrittenen Meinungsäußerungen die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen. Dabei werden der Zweck und der verfassungsrechtliche Standort des Ablehnungsrechts ebenso verdeutlicht wie die zentralen Begriffsmerkmale der Befangenheitsnormen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Verhältnis zwischen prozessualem Ablehnungsrecht und dienstrechtlicher Zurückhaltungspflicht gemäß 39 DRiG. Die Ablehnung von Richtern des Bundesverfassungsgerichts wird gesondert untersucht.
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