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Inhaltsangabe:Einleitung: Den Gemeinden und Kreisen der Bundesrepublik Deutschland wird in Art. 28 Abs. 2 GG die Selbstverwaltung garantiert. Prinzipiell sollen die Kommunen alle diejenigen Leistungen erbringen, die von der örtlichen Gemeinschaft an öffentlichen Aufgaben gefordert werden und nach Maßgabe der Verwaltungs- und Veranstaltungskraft von der jeweiligen Gemeinde geleistet werden können. Was die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden übersteigt und daher nicht örtlich erledigt werden kann, ist grundsätzlich Aufgabe des Kreises. Eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte bildet die Basis ihrer Autonomie bei der Aufgabenerfüllung. Die Gemeinden und Kreise stellen einen maßgeblichen Teil der Leistungen im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge bereit. Vor allem weil es sich dabei zu einem großen Teil um freiwillige Leistungen handelt, hat die finanzielle Situation der gemeindlichen Gebietskörperschaften starken Einfluss auf die Lebensbedingungen der Bevölkerung und somit auf die Attraktivität des jeweiligen Raumes als Wohn- und Arbeitsort. Die meisten großen Städte in den alten Bundesländern befinden sich schon länger in massiver Finanznot. Es hat sich für sie eine Schere zwischen unterproportional wachsenden Steuereinnahmen und überproportional wachsenden Ausgaben geöffnet. Fachleute fordern daher seit Jahren nachdrücklich eine Gemeindefinanzreform. Insbesondere können die Städte nur noch wenig investieren, was unter gesamtwirtschaftlichen wie unter stadtentwicklungspolitischen Gesichtspunkten außerordentlich heikel ist. Und dabei sind sie zunehmend angewiesen auf Investitionszuweisungen von übergeordneten Gebietskörperschaften. Die Finanzkrise der Großstädte beruht einerseits auf Faktoren, die alle westdeutschen Kommunen betreffen. Das sind im wesentlichen die Entwicklung der deutschen Wirtschaft und der ökonomische Strukturwandel, die mit der Wiedervereinigung verbundenen Finanzierungslasten, die Befrachtung der Kommunen mit zusätzlichen Aufgaben durch bundes- und landesgesetzliche Regelungen sowie bestimmte steuer- bzw. finanzpolitische Maßnahmen von Bund und Ländern, die nicht mit den Finanztransfers in die neuen Länder zusammenhingen. Speziell auf die großstädtischen Haushalte haben sich in negativer Weise ausgewirkt die demographische Entwicklung in den Großstädten, insbesondere die Veränderungen der Bevölkerungsstrukturen, sowie die relativ ungünstige wirtschaftliche [¿]
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