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Das Interesse eines Mieters von Gewerbeflachen am Erhalt seiner Mietsache kann von uberragender Bedeutung sein. Seine Verbundenheit mit einem Gewerbebetrieb, in den er zu investieren bereit ist und der ihm Grundlage seiner wirtschaftlichen Existenz ist, starkt seinen Wunsch nach einer langfristigen Sicherung. Im Falle einer Insolvenz des Vermieters ruckt aber dessen Interesse in den Hintergrund, und die Anspruche seiner Glaubiger treten nach vorn. Die Insolvenzordnung gibt mit 111 dem Erwerber eines Mietobjektes das Recht zur Kundigung des Vertrages zum nachstmoglichen Termin. Diese fur den Mieter nicht vorhersehbare Entwicklung kann seine Existenz durch Entzug der Mietsache, d. h. seines Geschaftes/Ladens oder Betriebes bedrohen. Die vorliegende Arbeit behandelt die typischen Fallkonstellationen und beantwortet die Frage, ob das Sonderkundigungsrecht nach 111 InsO wirksam verhindert werden kann. Im ersten Teil wird die mietvertragliche Ausgangssituation dargestellt, der zweite befasst sich mit der Vorschrift des 111 InsO, der dritte mit der Kundigung des Erstehers in der Zwangsversteigerung ( 57a ZVG). Daran anknupfend widmen sich die nachsten Kapitel der Mietsicherungsdienstbarkeit in der Praxis sowie dem Thema Sicherungszweck. Schlielich wird der Sicherungsvertrag behandelt. Der Anhang enthalt Musterformulierungen aus der Praxis.
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