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Der polizeiliche Todesschuß ist rechtlich ein schwierig zu beurteilendes Ereignis. Manche Polizeigesetze erwähnen ihn, andere nicht. Zur uneinheitlichen polizeirechtlichen Lage kommt hinzu, daß in allen Ländern § 32 StGB gilt ¿ aber auch für Polizisten im Dienst? Die ausdrücklichen polizeirechtlichen Ermächtigungen und die strafrechtliche Rechtfertigung reichen unterschiedlich weit. Was gilt im Fall einer Kollision? Ob das gezielte Erschießen ohne ausdrückliche polizeigesetzliche Ermächtigung überhaupt zulässig ist und ob eine solche Ermächtigung aus anderen Rechtsquellen abgeleitet werden kann, kontrastiert diese Untersuchung anhand einer strafrechtlichen Betrachtung.
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