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Die im Problemfeld des Täter-Opfer-Ausgleichs und der Wiedergutmachung angesiedelte Untersuchung befaßt sich mit der symbolischen Wiedergutmachung, unter der man den Tatfolgenausgleich durch eine freiwillige symbolische Leistung des Täters versteht. Die einzelnen Leistungen zur symbolischen Wiedergutmachung beschränken sich nicht auf die Opferbezogenheit. Sie erstrecken sich auch auf die Täterbezogenheit, die bei bestimmten Straftaten in Betracht kommt. Die theoretischen Grundlagen der symbolischen Wiedergutmachung sind die positive Generalprävention und Spezialprävention, wobei auf eine freiwillige Verantwortungsübernahme als Kernmerkmal der strafrechtlichen Tatwiedergutmachung Wert gelegt wird.
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