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Anlass für die Aufarbeitung der verfassungsrechtlichen Probleme Großer Koalitionen gab die Dritte Große Koalition im 18. Deutschen Bundestag (22. Oktober 2013 bis 24. Oktober 2017), in welchem die Regierungsfraktionen über eine Zweidrittelmehrheit verfügten. Den Oppositionsfraktionen war es insbesondere nicht möglich, zwei wichtige Mittel des Opponierens, die Minderheitenenquete und die abstrakte Normenkontrolle, aus eigener Kraft zu nutzen. Dieses Dilemma entschärfte der Deutsche Bundestag etwas, indem er einen befristeten Geschäftsordnungskompromiss in § 126a GO-BT aufnahm, dennoch wurde diese kleine parlamentarische Errungenschaft von der Rechtsprechung wieder deutlich abgemildert. Der Autor zieht hieraus als Lehre von der Dritten Großen Koalition die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung.
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