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Das Verbot von Verwandtenehen (Inzest) stand vom 6. bis ins 11. Jahrhundert im Mittelpunkt der Gesetzgebung. Kaiser und Konige, Bischofe und Papste erlieen immer wieder neue Regelungen zum Inzestdelikt und stellten diese Bestimmungen haufig an die Spitze von Gesetzestexten und Kodifikationen. Die Reichweite der verbotenen Verwandten wurde dabei stetig ausgedehnt. Im 11. Jahrhundert war es kaum moglich, Ehen zu schlieen, die nicht aufgrund des Inzestverbots angefochten werden konnten. Die Sorge um die Gultigkeit von Eheschlieungen beschaftigte insbesondere den Adel, da mit der Illegitimitat der Kinder der soziale Status auf das Spiel gesetzt wurde.Uber dieses einzigartige Phanomen wird in der historischen, ethnologischen und soziologischen Forschung eine intensive Diskussion gefuhrt. Dieses Buch zeichnet die radikale Ausdehnung der Ehehindernisse erstmals epochenubergreifend und transkulturell nach. Es wird die These aufgestellt, dass die Entstehungsbedingungen dieser Obsession"e; im Funktionswandel von Gesetzgebung und in den Reaktionen von Konigen, Kaisern und Bischofen auf den Verlust antiker Staatlichkeit zu suchen sind. Die ausgedehnten Inzestverbote sollten die Etablierung uberregionaler Heiratsmarkte herbeifuhren und dadurch der Integration von Groreichen dienen.
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