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Der Autor stellt die Entwicklung der urheberrechtsgesetzlichen Vergütungspflicht von kultischer Kirchenmusik in Deutschland in musikwissenschaftlichen, kirchenrechtlichen und urheberrechtlichen Aspekten dar. Ausgehend von der theoretischen Grundlage, der Lehre vom geistigen Eigentum, arbeitet er die Hauptaspekte der Entwicklung, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und die grundsätzlich fördernde Haltung der Kirchen Deutschlands heraus. Durch Einbeziehung zweier, der katholischen Kirche nahestehender Archive läßt sich die Darstellung anschaulich nachvollziehen. Die Frage der Vergütungspflicht für andere, bisher gesetzlich freigestellte, etwa soziale Bereiche, ist damit für die Zukunft gestellt.
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