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Das Selbstleseverfahren dient der Ökonomisierung der Beweiserhebung im Strafverfahren. Insbesondere in Wirtschaftsstrafverfahren ist eine Hauptverhandlung ohne Selbstleseverfahren nahezu nicht mehr vorstellbar. Die Flut an Urkunden, die beispielsweise durch die Sicherstellung von E-Mailkorrespondenz und die Spiegelung ganzer Server entsteht, ist heute anders nicht mehr zu beherrschen. Trotz dieser Bedeutung im Alltag der Strafjustiz bestehen bei der geltenden Gesetzeslage grundlegende rechtliche wie auch praktische Grenzen, die eine Modernisierung des Selbstleseverfahrens erforderlich machen. Die Autorin erörtert diese Problemfelder und zeigt, unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Strafverteidigung, Lösungsvorschläge auf.
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