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Die Autorin befasst sich in der vorliegenden Untersuchung mit der Frage, ob und inwieweit der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft selbstbindende Vereinbarungen mit Blick auf die Haftung von Vorstandsmitgliedern eingehen kann. Hierbei werden zunächst die Grundzüge der in § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG kodifizierten Vorstandshaftung einschließlich des ARAG-Urteils des Bundesgerichtshofs sowie der Ansatz einer fürsorgepflichtbasierten Regressreduzierung dargelegt. Sodann werden Möglichkeiten analysiert, auf die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen einerseits und über den Abschluss eines Vergleichs andererseits präjudiziell einzuwirken. Die Untersuchung schließt mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.
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