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Der Autor untersucht die Emanzipation der Frau aus rechtsgeschichtlicher Sicht. Sein Ziel ist es, die Position des Gesetzgebers zur Frauenemanzipation in der Entwicklung des Familienrechts zu klären. Die Arbeit beginnt in der germanisch-fränkischen Zeit und endet mit dem Gleichberechtigungsgesetz von 1957. Mit diesem umfassenden Ansatz ist die Untersuchung bisher ohne Parallele. Hauptaugenmerk der Arbeit ist die Entstehungsgeschichte des BGB. Besondere Beachtung finden darüber hinaus die Reformvorschläge in der Weimarer Republik, die weit über den Inhalt des dreißig Jahre später verkündeten Gleichberechtigungsgesetzes hinausgingen.
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