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Am 1. Dezember 1997 trat das Transplantationsgesetz in Kraft. Damit besteht erstmals eine gesetzliche Regelung der Organentnahme zu Transplantationszwecken auf Bundesebene. Das Gesetz regelt auch die Organspende durch lebende Spender. Die Arbeit untersucht diese Regelung im Hinblick auf ihre Verfassungsmäßigkeit und ihre Sachgerechtigkeit. Auslegungsfragen werden geklärt. Angesprochen werden die organisatorischen Vorschriften und die Strafvorschriften mit Bezug zur Lebendspende sowie die versicherungsrechtliche Absicherung des Spenders und die Kostentragung bei der Lebendspende. Behandelt werden die gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte Überkreuz-Lebendspende und die anonyme Organspende. Über die Regelungen in anderen europäischen Ländern wird ein kurzer Überblick gegeben.
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