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Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Vertikale Franchisevereinbarungen sind grundsätzlich verboten und werden kartellrechtlich sanktioniert. Jedoch basieren Franchisesysteme zumeist auf vertikalen Vereinbarungen, die unvermeidbar für die Funktion eines solchen Systems sind, sog. Funktionsbedingungen. Der Franchisenehmer hat dabei Rechte und Pflichten gegenüber dem Franchisegeber. Diese zeichnen sich meist in Abnahmeverpflichtungen und Gebietsbeschränkungen ab. Diese Vereinbarungen behindern den Wettbewerb innerhalb des Wirtschaftsraums. Franchiseverträge sind Typenkombinationsverträge. Das Franchisesystem ist vom Vertragshändler, dem Handelsvertreter, dem Lizenzsystem und der Know-how ? Vereinbarung abzugrenzen. Besonderheiten sind vor allen Dingen bei Vertragsabschlüssen, des Vertragsinhaltes und der rechtlichen Einordnung festzustellen. Beim Franchising haben die überwiegenden Vorteile zur weiten Verbreitung dieser Vertriebsform geführt. Mit der 7. Novelle des GWB wurde das Wettbewerbsrecht noch weiter an das EGV angeglichen und es kann nunmehr ein Gleichlauf beider Gesetze erkannt werden. Einige Ausnahmen und Andersregelungen haben kaum Einfluss auf die Behandlung von Franchisen, finden aber trotz dessen Erwähnung. Die zentrale Vorschrift des GWB ist der Verbotstatbestand des § 1 GWB, der dem des Artikels 81 Absatz 1 EGV entspricht. Eine Prüfung der Tatbestandsmerkmale ist für eine Beurteilung, ob eine Wettbewerbsbeschränkung vorliegt, unumgänglich und wird ausführlich behandelt. Wenn sich eine vermeintliche Beschränkung des Wettbewerbs ergibt, so ist zunächst eine Prüfung der Freistellung nach § 2 GWB oder Artikel 81 Absatz 3 EGV notwendig. Ein wichtiges Element des GWB ist die sog. Zwischenstaatlichkeitsklausel, die sich aus § 22 GWB ergibt und die Zuständigkeiten klarstellt. Die Bearbeitung des Wettbewerbsrechts und seiner Voraussetzungen für die kartellrechtliche Würdigung sowie der Ausnahmen soll als elementarer Teil der Arbeit dienen. Das Hauptaugenmerk aber liegt auf den Besonderheiten der Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 2790/1999, die sich unmittelbar auf das Kartellrecht auswirkt. Grundlegenden Einfluss auf die GVO hatte das Urteil des EuGH im Fall ?Pronuptia?, das wegweisend für die Regelung des Franchisings bis heute ist. Alle Vereinbarungen zum Schutz des Know-hows des Franchisesystems oder die Wahrung der Identität stellen keine Beschränkungen i.S.d. EGV dar. Um festzustellen, welche Regelungen freigestellt sind, wird der [¿]
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1.7, Ernst-Abbe-Hochschule Jena, ehem. Fachhochschule Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Vertikale Franchisevereinbarungen sind grundsätzlich verboten und werden kartell-rechtlich sanktioniert. Jedoch basieren Franchisesysteme zumeist auf vertikalen Verein-barungen, die unvermeidbar für die Funktion eines solchen Systems sind, sog. Funkti-onsbedingungen. Der Franchisenehmer hat dabei Rechte und Pflichten gegenüber dem Franchisegeber. Diese zeichnen sich meist in Abnahmeverpflichtungen und Gebietsbe-schränkungen ab. Diese Vereinbarungen behindern den Wettbewerb innerhalb des Wirt-schaftsraums. Franchiseverträge sind Typenkombinationsverträge. Das Franchisesystem ist vom Vertragshändler, dem Handelsvertreter, dem Lizenzsystem und der Know-how ? Vereinbarung abzugrenzen. Besonderheiten sind vor allen Dingen bei Vertragsab-schlüssen, des Vertragsinhaltes und der rechtlichen Einordnung festzustellen. Beim Franchising haben die überwiegenden Vorteile zur weiten Verbreitung dieser Vertriebs-form geführt.Mit der 7. Novelle des GWB wurde das Wettbewerbsrecht noch weiter an das EGV angeglichen und es kann nunmehr ein Gleichlauf beider Gesetze erkannt werden. Einige Ausnahmen und Andersregelungen haben kaum Einfluss auf die Behandlung von Fran-chisen, finden aber trotz dessen Erwähnung. Die zentrale Vorschrift des GWB ist der Verbotstatbestand des § 1 GWB, der dem des Artikels 81 Absatz 1 EGV entspricht. Eine Prüfung der Tatbestandsmerkmale ist für eine Beurteilung, ob eine Wettbewerbs-beschränkung vorliegt, unumgänglich und wird ausführlich behandelt. Wenn sich eine vermeintliche Beschränkung des Wettbewerbs ergibt, so ist zunächst eine Prüfung der Freistellung nach § 2 GWB oder Artikel 81 Absatz 3 EGV notwendig. Ein wichtiges Element des GWB ist die sog. Zwischenstaatlichkeitsklausel, die sich aus § 22 GWB ergibt und die Zuständigkeiten klarstellt. Die Bearbeitung des Wettbewerbsrechts und seiner Voraussetzungen für die kartellrechtliche Würdigung sowie der Ausnahmen soll als elementarer Teil der Arbeit dienen.Das Hauptaugenmerk aber liegt auf den Besonderheiten der Gruppenfreistellungs-verordnung (EG) Nr. 2790/1999, die sich unmittelbar auf das Kartellrecht auswirkt. Grundlegenden Einfluss auf die GVO hatte das Urteil des EuGH im Fall ?Pronuptia?, das wegweisend für die Regelung des Franchisings bis heute ist. Alle Vereinbarungen zum Schutz des Know-hows des Franchisesystems oder die Wahrung der Identität stel-len keine Beschränkungen i.S.d. EGV dar. Um festzustellen, welche Regelungen freige-stellt sind, wird der Anwendungsbereich der GVO näher untersucht sowie die Ermitt-lung und Abgrenzung von Marktanteilsschwellen beleuchtet. Wettbewerbsbeschrän-kungen sind in Kernbeschränkungen und Wettbewerbsverbote zu trennen und zu analy-sieren. Im Ergebnis kann zu folgendem Schluss gekommen werden: Obwohl Wettbe-werbsverbote grundsätzlich als Beschränkungen durch die Kartellgesetze des GWB und des EGV angesehen werden, existieren für vertikale Vereinbarungen eine Vielzahl von Ausnahmen. Diese richten sich, gerade für Franchisevereinbarungen, an den Schutz des Know-hows und damit an das System des Franchisings und dessen Gewährleistung. Einige Ausnahmetatbestände werden erst durch eingehende Untersuchungen sichtbar, andere sind leicht zugänglich und anwendbar. Franchisesysteme sind schützenswert, fördern jedoch auch Probleme zutage, die hinsichtlich faktischer Preisbindungen, Höchstpreisbindungen sowie Gebietsbeschränkungen kritisch zu betrachten sind.
Inhaltsangabe:Einleitung: Ein anhaltender Engpass auf dem Bewerbermarkt und ein damit einhergehender Nachfrage-Boom nach sehr guten Absolventen aller Fachbereiche führt dazu, dass ein intensiver Wettbewerb im Kampf um den heiß begehrten Mitarbeiternachwuchs geführt wird. Das führt dazu, dass in jüngster Zeit das Internet als innovativer Anspracheweg genutzt wird. Auf diesem Wege erhalten die Recruiter allerdings eine sehr große Anzahl von Bewerbungen, die nicht immer von der geeigneten Zielgruppe stammen. Die Auswertung der Bewerbungsunterlagen ist mit hohen zeitlichen und monetären Kosten verbunden. Zudem kann über die Bewerbungsanalyse nicht herausgefunden werden, ob der zukünftige Mitarbeiter über soziale Kompetenzen verfügt, die zu einem in der Praxis zunehmend stärker betonten Anforderungsmerkmal geworden sind. In einem Zitat von Faix und Laier wird die Wichtigkeit von sozialen Kompetenzen herausgestellt: ?Ohne soziale Kompetenz der Mitarbeiter hat heutzutage kein Unternehmen, das auf Dauer auf dem Weltmarkt bestehen will, eine Chance. Sie ist der Schlüssel zum Erfolg, das künftige Lebenselixier der Wirtschaft. Es fehlen also zuverlässige und ökonomische Auswahlmethoden, die fähig sind, die soziale Kompetenz der Nachwuchsmitarbeiter zu erfassen. Zu den zuverlässigen Auswahlmethoden zählen insbesondere psychologisch fundierte Tests. Doch diese Auswahlinstrumente, die es meist als ?paper and pencil? Verfahren gibt, sind nicht kostengünstig, da erfahrenes Personal die Durchführung dieser Tests begleiten muss. Hinzu kommt, dass die Bewerber in der Regel zu dem Unternehmen, das diese Auswahlverfahren vor Ort durchführt, reisen müssen, und dadurch weitere Kosten entstehen. Als Alternative bietet sich ein global zugängliches Medium an, das innovativ ist und die Grundlage für eine ökonomische Personalauswahl bieten kann: das Internet. Die Verbindung von psychologisch fundierten Testmethoden mit dem Internet können effiziente Testverfahren zur Erfassung von sozialen Kompetenzen ergeben. Mit diesem Thema beschäftigt sich die vorliegende Arbeit. Gang der Untersuchung: Das Ziel dieser Arbeit ist die Konstruktion von internet-gestützten Tests, mit denen die Testung von sozialen Kompetenzen ermöglicht werden soll. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Entwicklung von Testskalen zur Messung von Konfliktfreude, Kooperationsorientierung und Begeisterungsfähigkeit gelegt, die allesamt zum Globalkonstrukt soziale Kompetenz zählen. Das hieran anschließende [¿]
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