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Die öffentlichen Straßen, vor allem die Fußgängerbereiche der Städte und Gemeinden, werden nicht nur vom Verkehr, sondern auch als Handelsplatz, Werbeträger oder politisches und künstlerisches Forum beansprucht. Der Autor unternimmt es, die Regeln zu finden, nach denen die öffentlichen Straßen und Plätze für derartige Sondernutzungen freizugeben sind. Seine Untersuchung stellt die Lehre von der Sondernutzung auf eine von der herrschenden Meinung weit abweichende Grundlage. Denn nach seiner Auffassung hat es der Straßengesetzgeber ganz bewußt in das freie Ermessen der Gemeinden gestellt, ob und in welchem Ausmaß sie ihre Straßen zur Benutzung über den Verkehrsverbrauch hinaus freigeben wollen. Der Autor bricht damit eine Lanze für das kommunale Selbstverwaltungsrecht.
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