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Die EG-Bilanzrichtlinien und die IAS/IFRS sind fur Kapitalgesellschaften konzipiert. Gleichwohl hat der Gemeinschaftsgesetzgeber anerkannt, dass ihre Erstreckung auf die Kapitalgesellschaft & Co. geboten ist. Technisch geschah dies, indem er die Rechnungslegungsregeln der Kapitalgesellschaften auf die Kapitalgesellschaften & Co. ubertragen hat. Das wirft zwei Fragen auf: die nach der Rechtfertigung der Einbeziehung der Kapitalgesellschaft & Co. in das Europaische Bilanzrecht (Ob der Einbeziehung) und die nach der Notwendigkeit, die fur Kapitalgesellschaften konzipierten Rechnungslegungsregeln wegen der besonderen strukturellen Merkmale der Kapitalgesellschaften & Co. fur diese zu modifizieren (Wie der Einbeziehung). In einem groeren Zusammenhang werden die Einbindung der EG-Bilanzrichtlinien und der IAS/IFRS in das Sekundarrecht, ihre Entwicklungen sowie ihre Ziele und Auslegung aufgezeigt. Der Schwerpunkt liegt auf ihrem Verhaltnis zu anderen gesellschaftsrechtlichen Richtlinien und Verordnungen.
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