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Inhaltsangabe:Einleitung: Seit Jahren kann bei deutschen mittelständischen Unternehmen eine unzureichende Eigenkapitalausstattung beobachtet werden. Der Trend sinkender Eigenkapitalquoten scheint momentan zwar gebrochen, jedoch ist er auf einem sehr niedrigen Niveau zum Stillstand gekommen. Die Ursache für die rückläufige Eigenkapitalausstattung wird in den beschränkten Finanzierungsmöglichkeiten mittelständischer Unternehmen gesehen. In Anbetracht einer zunehmenden Globalisierung der Märkte und dem sich dadurch verschärfenden Wettbewerb erscheint dies bedenklich. Um den wachsenden Anforderungen in ihren Betätigungsfeldern gerecht zu werden, bedürfen mittelständische Unternehmen einer adäquaten Kapitalversorgung. Nur so können ausreichend Investitionen getätigt und Wachstumspotentiale voll ausgeschöpft werden. Weiter stellt sich der mittelständischen Wirtschaft ein sich allmählich verschärfendes Unternehmensnachfolgeproblem. So weiß heute ein Großteil der mittelständischen Unternehmer und Gesellschafter nicht, wie ein Generationswechsel in der Unternehmensführung und im Gesellschafterbestand erfolgen kann. In Politik, Wissenschaft und Praxis wird daher schon seit längerem diskutiert, wie diesen beiden Problembereichen begegnet werden kann. Dabei wurde die Notwendigkeit erkannt, dem organisierten Kapitalmarkt zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung mittelständischer Unternehmen, eine Schlüsselrolle beizumessen. Erklärtes Ziel ist es daher, rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen, um auch geeigneten mittelständischen Unternehmen über kurz oder lang den Zugang zum Kapitalmarkt Börse zu ermöglichen. Mittelständische Unternehmen sind jedoch bisher weitgehend als Personengesellschaften und GmbHs organisiert, während ein Börsengang, abgesehen von wenigen Ausnahmen, nur in der Rechtsform der Aktiengesellschaft möglich ist. Der Gesetzgeber hat daher erst kürzlich im ?Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts" Vereinfachungen im Aktienrecht herbeigeführt, um mittelständischen Unternehmen den Zugang zur AG-Rechtsform und damit auch zum öffentlichen Kapitalmarkt zu erleichtern. Daneben wird im Generationswechsel die Rechtsform der AG als geeignete Rechtsformalternative gesehen, um das weitverbreitete Unternehmensnachfolgeproblem lösbar zu machen. Der Gesetzgeber sieht also zwei wesentliche Motive mittelständischer Unternehmen die Rechtsform der Aktiengesellschaft zu wählen: kurz- bis langfristig [¿]
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