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Das in der Betriebsverfassung nur fragmentarisch gezeichnete Verhältnis vom Arbeitnehmer zum Betriebsrat bildet die Kernuntersuchung dieses Werks. Der fehlende Schutz des einzelnen Arbeitnehmers vor nachteiligen Entscheidungen der Interessenvertretung lässt sich dabei als Systemproblem der Betriebsverfassung begreifen. Die vorliegende Monographie adressiert diese Problematik erstmals umfassend. Unter Heranziehung des anerkannten Auslegungskanons und rechtsgebietsübergreifender sowie rechtsvergleichender Aspekte lässt sich nach Ansicht des Autors darüber hinaus bereits de lege lata eine Verbesserung der Rechtsstellung des Arbeitnehmers erreichen. Den Kern der Überlegung bildet dabei § 75 BetrVG.
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