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In der deutschen Lehre ist das Problem der Reihenfolge der Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen im Zivilprozess noch nicht endgültig gelöst. In dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, eine neue Lösung für diese noch offene Frage vorzuschlagen. Die vorgebrachte Lösung stützt sich auf eine Einteilung zwischen absoluten und relativen Zulässigkeitserfordernissen: Die absoluten Zulässigkeitserfordernisse sind Bedingungen jeder Sachentscheidung und verdienen daher eine vorrangige Prüfung; die relativen Zulässigkeitserfordernisse erfüllen eine Schutzfunktion zugunsten einer der Parteien und sind nur Bedingungen einer stattgebenden oder abweisenden Sachentscheidung, je nachdem, ob sie die Interessen des Beklagten oder des Klägers schützen.
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