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Dieser Band befasst sich mit den bundesstaatlichen Merkmalen der irakischen Verfassung vom 15. Oktober 2005 aus staatsrechtlicher Perspektive. Durch einen Vergleich mit dem bundesstaatlichen Charakter des deutschen Grundgesetzes und der Verfassung der Vereinigten Arabischen Emirate sowie mit dem spanischen Regionalismus werden diese Merkmale analysiert und auf ihre Lösungs- sowie Konsensfähigkeit im Hinblick auf die sehr heterogenen Verhältnisse der irakischen Volksgruppen untereinander geprüft. Abschließend werden Verbesserungs- und Ergänzungsvorschläge präsentiert, die dazu dienen, eine effektive bundesstaatliche Dynamik im Verfassungsleben des Irak zu entwickeln. Diese Dynamik sollte durch verstärkte Unitarisierung, kooperative Zusammenarbeit und politisch-gesellschaftliche Akzeptanz der föderalen Umstrukturierung gekennzeichnet sein.
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