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in Deutschland wie in vielen andern Ländern gilt das "Transparenzgebot" ¿ Verträge mit Verbrauchern müssen so formuliert sein, dass sie für jedermann klar und verständlich sind. Trifft das beispielsweise für den folgenden Satz aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Riester-Rente zu? "Der Abzug beträgt 0,2 Prozent der Differenz zwischen dem zum vereinbarten Rentenbeginn vorhandenen Deckungskapital und dem zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung vorhandenen Deckungskapital." Die Antwort ist "Nein". Das ist eines von vielen Ergebnissen einer Studie, in der ¿ erstmals in Deutschland ¿ exemplarisch untersucht wurde, wie verständlich die "Sprache des Rechts" denn tatsächlich für die davon Betroffenen ist. Durchgeführt wurde sie von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Die Untersuchung zeigt, dass nicht nur Laien, sondern auch Juristen und Versicherungsvertreter erhebliche Schwierigkeiten mit ganz alltäglichen Rechtstexten haben können.
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