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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Offline-Marketing und Online-Marketing, Note: 1.7, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Für derartige Gesetze bringe ich kein Verständnis auf? , äußerte der damalige Wirt-schaftsminister Ludwig Erhard bereits bei der Einführung des Ladenschlussgesetzes im Jahr 1956. Seitdem hat sich das Thema Ladenschluss in der teilweise sehr ideologisch geführten wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Diskussion zum ?Dauerbrenner? und zum ?Kampffeld? für verschiedene Interessensgruppen entwickelt. Im Laufe der Jahr-zehnte haben sich die Argumentationen eines Für und Wider von gesetzlich geregelten Ladenöffnungszeiten nicht wesentlich verändert, dafür aber deren Gewichtung im Zuge des gesellschaftlichen Wandels. Während anfangs religiöse und sozialpolitische Motive im Vordergrund standen, sind heutzutage zunehmend Aspekte wirtschaftlicher Gewer-be- und Gestaltungsfreiheit sowie der Konsumentensouveränität in den Vordergrund getreten. Es ist sehr problematisch, die Interessen aller Betroffenen in Bezug auf die Ladenschlusszeiten angemessen zu berücksichtigen und lange Zeit wurde das Laden-schlussgesetz als ein gelungener Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessens-gruppen betrachtet. Dieser Kompromiss wurde allerdings insbesondere im Laufe der letzten zehn Jahre in mehreren, teilweise weit reichenden Gesetzesänderungen modifi-ziert, was der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen sollten. Ihren Höhepunkt hat die Ladenschlussdebatte allerdings erst vor einigen Monaten Ende 2006 erreicht, als im Rahmen der Föderalismusreform die Gesetzgebungskom-petenz für die Ladenöffnungszeiten an die Bundesländer übertragen worden ist. Die meisten Bundesländer haben darauf hin eigene Ladenöffnungsgesetze erlassen, die ex-plizit den liberalen Öffnungsaspekt betonten, im Gegensatz zu dem Ladenschlussgesetz der Bundesrepublik. Die Mehrzahl dieser bereits erlassenen oder in Gesetzgebungspro-zessen begriffenen Ladenöffnungsgesetze sieht eine vollständige Freigabe der Öff-nungszeiten an Werktagen vor. Damit ergibt sich aber das Problem einer möglicherwei-se mangelnden Berücksichtigung zahlreicher Interessen und damit eines fehlenden Kompromisscharakters der Ladenöffnungsregelungen auf Landesebene. Somit liegt die Zielsetzung dieser Arbeit darin, die Konsequenzen zu untersuchen, die sich aus der Li-beralisierung der Ladenöffnungsregelungen ergeben und zwar für die hauptsächlich betroffenen gesellschaftlichen Interessensgruppen, zu denen der Einzelhandel selbst gehört, [...]
Inhaltsangabe:Einleitung: Für derartige Gesetze bringe ich kein Verständnis auf, äußerte der damalige Wirtschaftsminister Ludwig Erhard bereits bei der Einführung des Ladenschlussgesetzes im Jahr 1956. Seitdem hat sich das Thema Ladenschluss in der teilweise sehr ideologisch geführten wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Diskussion zum ?Dauerbrenner? und zum ?Kampffeld? für verschiedene Interessensgruppen entwickelt. Im Laufe der Jahrzehnte haben sich die Argumentationen eines Für und Wider von gesetzlich geregelten Ladenöffnungszeiten nicht wesentlich verändert, dafür aber deren Gewichtung im Zuge des gesellschaftlichen Wandels. Während anfangs religiöse und sozialpolitische Motive im Vordergrund standen, sind heutzutage zunehmend Aspekte wirtschaftlicher Gewerbe- und Gestaltungsfreiheit sowie der Konsumentensouveränität in den Vordergrund getreten. Es ist sehr problematisch, die Interessen aller Betroffenen in Bezug auf die Ladenschlusszeiten angemessen zu berücksichtigen und lange Zeit wurde das Ladenschlussgesetz als ein gelungener Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessensgruppen betrachtet. Dieser Kompromiss wurde allerdings insbesondere im Laufe der letzten zehn Jahre in mehreren, teilweise weit reichenden Gesetzesänderungen modifiziert, was der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen sollten. Ihren Höhepunkt hat die Ladenschlussdebatte allerdings erst vor einigen Monaten - Ende 2006 - erreicht, als im Rahmen der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für die Ladenöffnungszeiten an die Bundesländer übertragen worden ist. Die meisten Bundesländer haben darauf hin eigene Ladenöffnungsgesetze erlassen, die explizit den liberalen Öffnungsaspekt betonten, im Gegensatz zu dem Ladenschlussgesetz der Bundesrepublik. Die Mehrzahl dieser bereits erlassenen oder in Gesetzgebungsprozessen begriffenen Ladenöffnungsgesetze sieht eine vollständige Freigabe der Öffnungszeiten an Werktagen vor. Damit ergibt sich aber das Problem einer möglicherweise mangelnden Berücksichtigung zahlreicher Interessen und damit eines fehlenden Kompromisscharakters der Ladenöffnungsregelungen auf Landesebene. Somit liegt die Zielsetzung dieser Arbeit darin, die Konsequenzen zu untersuchen, die sich aus der Liberalisierung der Ladenöffnungsregelungen ergeben und zwar für die hauptsächlich betroffenen gesellschaftlichen Interessensgruppen, zu denen der Einzelhandel selbst gehört, aber auch die Einzelhandelsangestellten, die Verbraucher und die [¿]
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