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Die neue Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG wurde am 23. April 2008 verabschiedet. Nach mehr als 20 Jahren Bestandskraft der Vorgängerrichtlinie sah sich die Kommission gezwungen, auf dem Verbraucherkreditmarkt tätig zu werden. Nachdem die Entstehungsgeschichte des Verbraucherkredits in dieser Arbeit näher umrissen wird, wird die neue Verbraucherkreditrichtlinie detailliert analysiert und auf Schwachstellen hin geprüft. Hierbei geht der Autor insbesondere auf die neue Methode der Vollharmonisierung ein. Weiterhin unterzieht er die Umsetzung ins deutsche Recht einer tieferen Prüfung. Das deutsche Recht gilt insofern als Prototyp, als der deutsche Gesetzgeber der Erste war, der die Richtlinie in innerstaatliches Recht umsetzte.
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