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Im Gegensatz zu gangigen Interpretationen der Kant'schen Rechtslehre zeigt Rainer Friedrich, dass Kant die Notwendigkeit eines offentlich-rechtlichen Zustandes nicht aus dem naturlichen Eigentumsrecht ableitet. Stattdessen bildet allein das angeborene Menschenrecht der Freiheit die subjektiv-rechtliche Grundlage des Staates. Die textnahe Analyse zieht neben den Vorarbeiten zur Rechts- und Tugendlehre sowie Kants einschlagigen Vorlesungen auch zeitgenossische Kommentare heran. Schwerpunkte der Untersuchung bilden die der Rechtslehre zugrunde liegende Pflichtensystematik, Kants Lehre der subjektiven Rechte, die Lehre der ursprunglichen Erwerbung und die Bedeutung des allgemeinen Willens fur das Privatrecht sowie der Ubergang vom Privatrecht zum offentlichen Recht. Rainer Friedrich legt eine koharente, historisch und systematisch angelegte, Rekonstruktion von Kants Vernunftrecht vor.
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