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Bei einer Vorversichereranfrage handelt es sich um einen Informationsaustausch zwischen Versicherern und damit zwischen Wettbewerbern. Vorversichereranfragen finden insbesondere statt, wenn ein Versicherungsnehmer einen Wechsel zu einem anderen Versicherer anstrebt. Die im Rahmen der Anfrage erhaltenen Angaben legt der neue Versicherer seinem Vertragsangebot gegenüber dem betreffenden Versicherungsnehmer und seiner Prämienberechnung zu Grunde. Die Autorin untersucht die wirtschaftlichen Hintergründe dieses Informationsaustauschs sowie seine kartellrechtliche Zulässigkeit. Dabei geht sie insbesondere auf die im Rahmen von Art. 101 Abs. 1 AEUV geltenden Maßstäbe für die kartellrechtliche Zulässigkeit eines Informationsaustauschs ein.
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