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Das Aktiengesetz beschränkt die Dispositionsmöglichkeiten ¿ insbesondere Verzicht auf, Vergleich über, Stundung von, Aufrechnung mit oder Abtretung von Ansprüche(n), sowie die Annahme an Erfüllungs statt ¿ vielfach. Dies geschieht nicht nur durch für alle Ansprüche gültige Regelungen, sondern auch durch viele Sondervorschriften für bestimmte Anspruchstypen (Ersatzansprüche, Einlageansprüche, Rückgewähransprüche, Verlustausgleichsansprüche). Dadurch entsteht eine unübersichtliche Situation, in welcher der Zweck der Dispositionsbeschränkungen nur allzu leicht in den Hintergrund gerät. Ziel dieser Arbeit ist es daher, die verschiedenen Beschränkungen systematisch in ihrem Zusammenwirken zu untersuchen und konsequent an den Erfordernissen des Gläubiger- und Minderheitenschutzes auszurichten.
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