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In der ersten Halfte des 19. Jahrhunderts bemuhte sich der Krefelder katholische Pfarrer Reinarz gema dem Wunsch der katholischen Bevolkerungsmehrheit um die polizeiliche Erlaubnis zur alljahrlichen Durchfuhrung einer offentlichen Fronleichnamsprozession in der Stadt Krefeld, die seit uber 200 Jahren verboten war. Mehrere Versuche scheiterten am Widerstand des Burgermeisters, des Landrats und der preuischen Regierung, welche damit die sozialpolitischen Herrschaftsinteressen der protestantischen stadtischen Fuhrungsschicht auch auf religios-kultischem Gebiet vertraten und verteidigten. Erst die Revolution von 1848/49 und die Religionsartikel der preuischen Verfassung vom 5. Dezember 1848 ermoglichten 1849 die erstmalige Prozessionsabhaltung. Dadurch dass die langjahrige Gegenwehr auf eine Sakularisierung des offentlichen Raums mittels seiner Freihaltung von Gottesdiensten abzielte und in einem Antiklerikalismus, der wiederum in einem latenten Antikatholizismus wurzelte, mitbegrundet lag, gewannen die Auseinandersetzungen den Charakter eines lokalen Kulturkampfes in der Reihe der vielen Kulturkampfe des 19. Jahrhunderts.
Im Rahmen von aufklarungsgepragten Bestrebungen zur Lauterung und Beschneidung der Volksfrommigkeit unterwarfen die preuischen Behorden 1816 das nordrheinische Wallfahrtswesen einem strengen Regelwerk. 1826 verbot der Kolner Erzbischof Graf Spiegel mit staatlicher Billigung und Ruckendeckung mehrtagige und bistumsuberschreitende Wallfahrtzuge.
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