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Kirchliche Hochschulen unterliegen als Bildungseinrichtungen in nicht-staatlicher Tragerschaft sowohl kirchlichen als auch staatlichen Regelungen. Auch fur theologische Fakultaten an staatlichen Hochschulen sind neben den staatlichen auch kirchliche Regelwerke einschlagig. Der Band erlautert in zwei Beitragen Begriff und Wesen der kirchlichen, vor allem der katholischen Hochschulen und ordnet sie in das staatliche sowie kirchliche Normengeflecht ein. Dabei befasst sich Rufner mit dem Verhaltnis der kirchlichen Hochschulen zum staatlichen Hochschulrecht, wahrend der Schwerpunkt des Beitrags von Rhode auf dem kirchlichen Recht, hier dem Recht der katholischen Kirche, liegt.Grundlage der Beitrage sind die Referate der Autoren, die sie im Rahmen eines Symposions zu Ehren des renommierten Kirchenrechtlers und langjahrigen Herausgebers der Entscheidungssammlung "e;KirchE"e; Prof. Dr. Manfred Baldus, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., im Marz 2010 gehalten haben.
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