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Der Schutz der Minderheitsaktionäre ist aufgrund der nachteiligen Folgen des Delistings ein Thema des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts. In Deutschland etablierte sich dazu bereits ein feststehender und stabiler Rechtsrahmen. In China, wo der Kapitalmarkt ein relativ neues Phänomen ist, versucht man ebenfalls, ein Delisting-Rechtsinstitut zu etablieren und den Anlegerschutz beim Delisting zu verstärken. Mit Schwerpunkt auf dem Mitentscheidungs- und Abfindungsrecht sowie dem öffentlich-rechtlichen Schutz der Minderheitsaktionäre stellt der Autor deutsches und chinesisches Recht einander vergleichend gegenüber und zeigt Reformvorschläge für das chinesische Recht auf.
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