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Die Arbeit befasst sich mit der Aufarbeitung des BGH-Urteils zum ¿Göttinger Organspende-Fall" (BGH 5 StR 20/16). Ausgangspunkt ist das dort scheinbar weiterentwickelte Verständnis des dolus eventualis, sowie dessen Konsequenzen. Die Autorin beleuchtet im objektiven Tatbestand als Bezugspunkt des Vorsatzes die Besonderheiten der Quasi-Kausalität, die die Jurisprudenz im Bereich des TPG vor besondere Herausforderungen stellen. Die viel diskutierte und oftmals auch ungerechtfertigter Kritik ausgesetzte Richtlinien-Arbeit der BÄK wird betrachtet und dabei das Spannungsfeld zwischen ärztlichem Interesse und rechtlicher Perspektive, insbesondere der Balance unterschiedlicher Rechtsgüter von Verfassungsrang, aufgezeigt. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass der 5. Senat mit der Lösung über den Vorsatz ¿ bewusst oder unbewusst ¿ eine Positionierung zu Fragen des Transplantationsrechts womöglich auch vor dem Hintergrund einer nicht einstimmigen Entscheidung umgangen hat.
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