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This work constitutes a full analysis of Just War Theory in each of its aspects, representing a complete exposition of the corpus of International Law, Jus ad Bellum, and exploring Humanitarian Law of Armed Conflict, Jus in Bello. This comprises the rules that should govern armed conflict, and is called humanitarian precisely because it aims at safeguarding humanitarian values and human rights in times of war. Consequently, this book covers the Law of War in its entirety, both the Jus ad Bellum category - justifications of war - as well as the Jus in Bello category. Extensively analyzed are the following aspects of the use of military force: Self-Defense in International Law, Humanitarian Intervention, National Liberation Wars, Pro-democracy intervention, United Nations Peacekeeping and Peace-enforcement action, Nuclear Weapons, Law of Armed Conflict - International Humanitarian Law, Illegal Use of Force and Statehood.
Hans-Georg Dederer ist o. Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Passau. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören u.a. das Staatsrecht der auswärtigen Beziehungen sowie Fragen des Investitionsschutz- und des Umweltvölkerrechts.Christoph Herrmann, LL.M. European Law (London), Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) ist Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Passau. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht und im Europarecht.Markus P. Beham ist Privatdozent für Öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht und Grundlagen des Rechts an der Universität Passau und lehrt zudem an den Universitäten Graz und Wien. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im öffentlichen Recht in seinen europäischen und internationalen Dimensionen sowie in der alternativen Streitbeilegung.Patrick Abel ist Habilitand und akademischer Rat a.Z. an der Universität Passau sowie Max Weber Fellow am Europäischen Hochschulinstitut, Florenz. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im europäischen und internationalen Wirtschafts- und Umweltrecht sowie im deutschen und europäischen Verfassungsrecht.
Übermittlungen personenbezogener Daten zwischen Stellen der deutschen öffentlichen Verwaltung sind originär nationale Vorgänge. Gleichwohl unterliegen sie weitgehend den EU-Datenschutzsekundärrechtsakten. Diese Rechtsakte geben zumindest in gewisser Weise vor, was eine Übermittlung ist, wann eine Ausnahme vom Verarbeitungsverbot greifen kann und welche Stellen als Absender und Empfänger in Betracht kommen. Ziel der Arbeit ist es herauszuarbeiten, wie weit die Harmonisierungswirkung des Unionsdatenschutzrechts geht und inwieweit nationalen Rechtsanwendern und der Gesetzgebung im Verwaltungsdatenschutzrecht ein eigener Regelungs- und Entscheidungsspielraum verbleibt und ein Datenübermittlungsregime national gestaltet werden kann. Für die Erarbeitung der Strukturvorgaben ist ferner fraglich, ob die Schutzstandards des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinsichtlich Datenübermittlungen vor dem Hintergrund des Datenschutzgrundrechts der EU-Grundrechtecharta weiterhin relevant sind.
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