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Das Open-Access-Buch untersucht am Beispiel des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofs (IAGMR), welche Rolle innerstaatliche Gerichte bei der Umsetzung internationaler Entscheidungen wahrnehmen. Wann sind sie bereit ihre Pendants in Straßburg bzw. San José bei der Umsetzung ihrer Entscheidungen zu unterstützen und diese gleichsam unmittelbar ¿anzuwenden¿, und wo ziehen sie Grenzen und rote Linien? Was sind die Probleme, die ihnen begegnen, und befinden sich Gerichte tatsächlich im Wandel hin zu einer defensiveren und weniger völkerrechtsfreundlichen Haltung, wie einige jüngere Beispiele vermuten lassen?Das Werk widmet sich der Frage, welche Wirkungen innerstaatliche Gerichte bereit sind, den Entscheidungen der Menschenrechtsgerichte zukommen zu lassen ¿ und zwar genau dann, wenn sich das innerstaatliche Recht nicht dazu äußert. Es zeigt auf, dass hinter der vermeintlich technischen Ausgangsfrage fundamentale Fragen verfassungsrechtlicher Natur stehen und sich am Beispiel der Menschenrechtsgerichte einige der zentralen Schwierigkeiten und Probleme zeigen, wie sie beim Zusammenspiel von Rechtsordnungen in Zeiten globalen Regierens entstehen.
Dieses Buch analysiert grundlegend die Rechtsprechung nationaler und supranationaler Verfassungsgerichte in Mehrebenenordnungen. Anknüpfend an den Verfassungspluralismus und die Netzwerktheorie entwickelt es mit ¿Konstitutionalismus im Netzwerk¿ ein verfassungstheoretisches Modell der Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit jenseits des Nationalstaats. Es erklärt, wie sich Verfassungsgerichte durch richterrechtliche Normbildungsprozesse auf ein europäisches und globales Gemeinverfassungsrecht verständigen. Auf dieser Folie untersucht das Buch rechtsvergleichend rechtsordnungsübergreifende Rechtsprechungsentwicklungen zum Verhältnis zwischen den Rechtsordnungen, etwa zur Bindungswirkung internationaler Gerichtsurteile, zur Kontrolle völkerrechtlicher Gründungsverträge, zur Verfassungsidentität, zum Solange-Grundsatz und zur Ultra-Vires-Kontrolle und erörtert, inwieweit sich diese als Bausteine für eine nach den Prinzipien des Konstitutionalismus zu gestaltende vernetzte Weltordnung eignen.
Ausgehend von einer Analyse des europaischen Primar- und Sekundarrechts sowie der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs unternimmt der Autor den Versuch, einen einheitlichen Begriff der Sanktion fur das Unionsrecht zu entwickeln. In der Begriffsbildung sieht er eine zentrale Aufgabe fur das europaische Rechtsschutzsystem. Denn die Feststellung, dass in einer bestimmten Manahme eine Sanktion zu sehen ist, fungiert in der Rechtsprechung als Instrument, um den Anwendungsbereich der Verteidigungsrechte zu eroffnen.
Das Werk beschaftigt sich mit der Frage, was genau unter indigenen Landrechten zu verstehen ist, wie sie im internationalen Vergleich realisiert werden, und ob der Schutz und die Durchsetzung indigener Landrechte in den einzelnen Landern den volkerrechtlichen Mindestanforderungen entsprechen. Es bewegt sich hierbei auf der Schnittstelle zwischen offentlichem Recht, Rechtsvergleichung und Volkerrecht.Im Ergebnis wird gezeigt, dass der Umgang der Staaten mit Landrechten indigener Volker den volkerrechtlichen Mindestanforderungen oftmals nicht entspricht. Ferner wird dargelegt, dass die Regierungen nicht auf die unterschiedlichen historischen Vorgehensweisen, durch die indigene Gebiete kolonisiert und indigene Volker in der Vergangenheit enteignet wurden, verweisen konnen, um eine Ungleichbehandlung indigener Volker in den unterschiedlichen Staaten oder in verschiedenen Regionen innerhalb ein und desselben Staates zu rechtfertigen. Stattdessen sind allein der politische Wille einer Regierung, die Einstellung der Mehrheitsgesellschaft gegenuber indigenen Volkern und das Auftreten und die Organisation der indigenen Volker ausschlaggebend dafur, ob und in welchem Umfang diese ihre Rechte an ihren traditionellen Gebieten durchsetzen konnen.
Der Band beleuchtet das Internationale Kooperationsrecht der Europaischen Union aus drei unterschiedlichen Perspektiven. Der erste Teil definiert das primare Internationale Kooperationsrecht der EU als Abkommen der EU mit Drittstaaten, die eine bestimmte institutionelle Struktur schaffen und auf besondere Beziehungen zur Union abzielen und das sekundare Kooperationsrecht als das auf dieser Basis erlassene Recht. Der zweite Teil nimmt eine empirisch-statistische Perspektive ein und beantwortet die Frage, ob das untersuchte Phanomen quantitativ bedeutsam ist. Der dritte Teil widmet sich einer typologisierenden Perspektive und schlagt zur Ordnung des Bereichs eine Typologisierung in Haupttypen vor. Der vierte Teil nimmt eine rechts-dogmatische Perspektive ein, entwickelt aus dem Unionsprimarrecht ein Handlungsformenregime und konturiert das Phanomen gleichzeitig als unionsgepragte Ausubung internationaler offentlicher Gewalt und als Handlungsform des Unionsrechts.
Das Werk belegt die Vermutung der unmittelbaren Wirkung des Unionsrechts. Es propagiert hiermit eine Dogmatik, die der inhaltlichen Unklarheit der bisher in der Rechtsprechung und Wissenschaft gebrauchlichen Kriterien zur Bestimmung der unmittelbaren Wirkung, namentlich der hinreichenden Genauigkeit und Unbedingtheit, abhilft. Die Vermutung unmittelbarer Wirkung wird sowohl mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europaischen Union als auch dogmatisch begrundet. Dabei zeigt sich, dass die Grunde, die im Hinblick auf das Volkerrecht eine Zuruckhaltung bei dessen unmittelbarer Anwendbarkeit durch nationale Gerichte und Verwaltungsbehorden rechtfertigen, sich jedenfalls nicht auf das primare und sekundare Unionsrecht ubertragen lassen.
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