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Welche Auswirkungen eine unter Verstoß gegen das Bigamieverbot zustande gekommene, aber dennoch wirksame Ehe auf die gesetzliche Erbfolge hat, wurde in der Zeit von 1938 bis 1964 diskutiert. Die daraus hervorgegangene herrschende Meinung, welche die sich aus § 1931 BGB ergebende Erbquote auf die verschiedenen Ehegatten aufteilt, ist jedoch mit dem Wortlaut der Norm nicht vereinbar. Eine methodische Fundierung dieser Meinung ist dennoch ausgeblieben. Aufgrund der neuerdings gemäß Art. 21 EuErbVO erfolgenden internationalprivatrechtlichen Anknüpfung des Erbrechts über den gewöhnlichen Aufenthalt und globaler Migrationsbewegungen ist mit einer steigenden Relevanz der Mehrehe im deutschen Erbrecht zu rechnen. Neben der gesetzlichen Erbfolge behandelt der Autor vor allem die Auswirkungen im Rahmen von § 1318 Abs. 5 BGB und des Pflichtteilsrechts.
Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen im Ermittlungsverfahren Methoden zur Gewinnung von Informationen über Tat und Täter einsetzen, die massiv in Rechte der Beschuldigten oder der mit ihnen in Verbindung gebrachten Personen eingreifen. Um diese frühzeitigen Eingriffe rechtsstaatlich abzusichern, ist ihre Anordnung grundsätzlich einem Richter vorbehalten. Die auf Aktenanalysen und Interviews beruhende empirische Studie geht der Frage nach, wie der gesetzlich vorgeschriebene Richtervorbehalt bei der Telefonüberwachung in der Praxis gehandhabt wird. Sie führt zu dem Befund, dass die Richter fast immer dem Überwachungsantrag stattgeben und der Richtervorbehalt eher selten auf einer, wie vom Verfassungsgericht gefordert, eigenständigen Entscheidung der Richter beruht.
Während der Rechtstaat versucht, die Diskrepanz zwischen Anzeigen und Verurteilungen bei Vergewaltigungsvorwürfen mitunter durch neue Gesetze zu schließen, erklärt ein Forschungszweig der Sozialpsychologie diese hingegen mit der Vergewaltigungsmythenakzeptanz auch durch Polizeikräfte. Zwar belegt die umfangreiche Vergewaltigungsmythenforschung, dass die Vergewaltigungsmythenakzeptanz die Urteilsfindung von Testpersonen beeinflusst, doch zählten Polizeikräfte bisher nicht zu den analysierten Personengruppen. Im Rahmen dieses Buches geht die Autorin der Frage nach, inwiefern die wohlmögliche Vergewaltigungsmythenakzeptanz bei Polizeikräften das polizeiliche Handeln beeinflusst und welche Auswirkungen dies auf den Fallschwund bei Vergewaltigungsvorwürfen haben kann.
Das Akteneinsichtsrecht des Verletzten steht seit seiner Einführung im Zentrum kontroverser Diskussionen. Es dient dem Verletzten zur effektiven Wahrnehmung seiner Interessen. Gleichzeitig kann die Akteneinsicht jedoch Wahrheitsfindung und Verteidigungsinteressen beeinträchtigen sowie Verfahrensverzögerungen hervorrufen. Diesen Problemen sollen die Versagungsgründe des § 406e Abs. 2 StPO Rechnung tragen. Die Arbeit untersucht, ob die Versagungsgründe den mit der Akteneinsicht einhergehenden Risiken wirksam entgegen wirken können. Dies wird sowohl normativ als auch erfahrungswissenschaftlich beleuchtet. Einem empirischen Ausblick folgt eine Betrachtung aus sozialpsychologischer Sicht. Die Zusammenschau der Erkenntnisse gebietet schließlich eine extensive Auslegung der gesetzlich normierten Versagungsmöglichkeiten.
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