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Die Anderungskundigung im Arbeitsrecht wird durch das Verhaltnismaigkeitsprinzips mageblich bestimmt. Der Prufungsmastab, die Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Anderungskundigung, der Vorrang der Anderungs- vor der Beendigungskundigung und die uberflussige Anderungskundigung stehen hierzu im engen Kontext und werden untersucht.
Die Rechtsprechung hat aus Art. 9 Abs. 3 GG die Koalitionsbetatigungsfreiheit entwickelt, deren Schutzbereich im Laufe der Zeit stetig fortentwickelt wurde. Diese Arbeit zeigt auf, dass die Koalitionsbetatigungsfreiheit tatsachlich aber nicht grenzenlos geschutzt und eine Ruckbesinnung auf Grunde und Grenzen der Koalitionsfreiheit erforderlich ist.
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