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In der Historiographie der letzten Jahre konnten aufgrund des Perspektivenwechsels vom urbanen Judentum des Mittelalters zum frühneuzeitlichen Landjudentum viele gängige Vorstellungen christlich-jüdischer Geschichte revidiert und neue Sichtweisen im Hinblick auf den sozialen Status und das qualitative Verhältnis zwischen Juden und ihrer nichtjüdischen Umwelt erbracht werden. Der Band schließt an den Band 2 derselben Reihe (Judengemeinden in Schwaben im Kontext des Alten Reiches, herausgegeben von Rolf Kießling, ISBN 3-05-002616-2) direkt an.
Als wichtigstes europäisches Kommunikationszentrum nimmt Augsburg zu Beginn der Neuzeit eine herausragende Stellung ein. Bedeutende Handelshäuser wie das der Fugger nutzten die Infrastruktur der Post zur zeitnahen Kommunikation mit ihren Filialen. Aktuelle Berichte jedweder Art aus allen Regionen Europas liefen so in Augsburg zusammen. Mit den sogenannten Fuggerzeitungen (1568-1605) ist eine besonders eindrucksvolle Sammlung überliefert. Sie beinhaltet über 16 000 handschriftliche Nachrichten aus ganz Europa und den überseeischen Kolonien in Amerika und Indien. Die vorliegende Studie analysiert den Inhalt dieser Nachrichten und geht der Frage nach, zu welchem Zweck sie eingefordert, gesammelt und aufbewahrt wurden. Dabei zeigt sich, dass die Fuggerzeitungen nur zu einem geringen Teil wirtschaftliche Informationen enthielten. Weitaus umfangreicher waren politische und militärische Nachrichten. Am legendären Beispiel der Fuggerzeitungen entwickelt dieses Buch ein spannendes Bild des frühneuzeitlichen Nachrichtenwesens an der Schwelle zur Etablierung der europäischen Zeitungslandschaft. Die Erschließung der Organisationsstrukturen und die Vorstellung seiner Akteure führt erstmals die Leistung der Fuggerzeitungen für den Aufbau einer neuzeitlichen Informationskultur vor Augen.
Auf den Reichstagen der Reformationszeit standen sich katholische und evangelische Stände gegenüber. Theologen beider Seiten reklamierten in zahlreichen Streitschriften die christliche Wahrheit für sich und warfen ihren Kontrahenten Unglauben vor. Dies brachten sie auch durch die Namen zum Ausdruck, mit der sie die eigene wie die gegnerische Religionspartei belegten. In dieser aufgeheizten Situation war an eine konstruktive Arbeit auf den Reichsta-gen kaum zu denken. Um die Handlungsfähigkeit des Reiches zu erhalten, musste man also einen Sprachgebrauch entwickeln, der eine zielführende Kommunikation zwischen den Ständen aller Konfessionen überhaupt erst ermöglichte - ein Drahtseilakt zwischen politischer Rücksichtnahme und religiösem Selbstverständnis.
Nach gängiger Ansicht endet das Heilige Römische Reich Deutscher Nation und mit ihm das Reichskammergericht am 6. August 1806, als Franz II. seine Würde als Reichsoberhaupt und die damit verbundene Kaiserkrone niederlegte. Aus der Sicht der im Kameralkollegium vereinigten Richter des Reichskammergerichts allerdings bedeutete diese einseitige, ohne Mitwirkung des Reichstages gefällte Entscheidung noch keineswegs das Ende des Gerichts. Auch als sich Kammerrichter, Präsidenten und Assessoren nach langen Debatten mit der Tatsache abgefunden hatten, dass das Reich nicht mehr existiere und die Rechtssprechungskompetenz des in Wetzlar angesiedelten Gerichts beendet sei, war das Kameralkollegium noch lange nicht aufgelöst: Es überlebte vielmehr so lange, bis 1817 die Pensionsansprüche der Kameralen durch die Deutsche Bundesversammlung anerkannt wurden. Eric-Oliver Mader zeichnet das Bild einer vom Geschehen zutiefst verunsicherten Gruppe, die der fundamentalen Zäsur von 1806 mit zukunftsweisenden staatstheoretischen Konzepten begegnete und legt erstmals eine umfassende Geschichte der Abwicklung des Reichskammergerichts vor. Die als Pensionäre in Wetzlar verbliebenen vormaligen Reichsrichter werden ebenso thematisiert wie jene, die im Dienst deutscher Souveräne hochrangige Nachkarrieren durchliefen. Am Beispiel Bayerns zeigt sich, dass die Sozialisation im Reich und am Reichskammergericht für die Durchsetzung von Reformen eine bedeutende und bislang unterschätzte Rolle spielen konnte. Allerdings gab es auch entgegengesetzte Entwicklungen, die in sich einer beharrenden oder sogar reaktionären Haltung äußern konnte.
Es ist das Anliegen dieses Bandes, nach mehr als einem Jahrhundert der Welser-Forschung eine Zwischenbilanz der bisherigen wissenschaftlichen Bemühungen zu ziehen und zugleich zu weiterer Beschäftigung mit einem überaus facettenreichen Forschungsthema anzuregen. Aus dem Inhalt: I. Die Welser und Vöhlin vom 13. bis zum frühen 16. Jahrhundert, mit Beiträgen von Peter Geffcken, Rolf Kießling. II. Handels- und Finanzbeziehungen, mit Beiträgen von Wolfgang von Stromer, Mark Häberlein, Ekkehard Westermann, Reinhard Hildebrandt. III. Das Venezuela-Unternehmen, mit Beiträgen von Jörg Denzer, Michaela Schmölz-Häberlein. IV. Familiäre Beziehungen und sozialer Status im 16. und 17. Jahrhundert, mit Beiträgen von Carl A. Hoffmann, Mark Häberlein. V. Kulturgeschichtliche Aspekte, mit Beiträgen von Annette Kranz, Helmut Zäh, Elvira Glaser, Hans-Jörg Künast, Wolfgang Kuhoff, Inge Keil, Wolfgang E. J. Weber.
Jacob Brucker (1696-1770) gilt kategorial und institutionell als der wichtigste Historiker der Philosophie im 18. Jahrhundert, wenn nicht der Philosophiegeschichte überhaupt. Die Essays des Bandes beleuchten facettenreich das Wirken des großen Wissenschaftlers und engagierten Pfarrherrn mit besonderem Akzent auf dessen Leistungen in der Tradition und Transformation des abendländischen philosophischen Erbes. Brucker erhält hier den Stellenwert, den er im westlichen Ausland längst innehat.
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