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Im Zuge dieser Arbeit wird anhand der Kartellrechtsordnungen der führenden Industriestaaten die hervorgehobene Bedeutung des Auswirkungsprinzips für die Anwendung nationaler Rechtsordnungen auf internationale Sachverhalte dargestellt und eine Abgrenzung zu anderen Anknüpfungskriterien vorgenommen. Im Hauptteil der Arbeit wird das umfangreiche US-amerikanische Fallmaterial im Hinblick auf die verwendeten Anknüpfungsmethoden umfassend untersucht. Hierbei werden Kriterien zur Begrenzung des Auswirkungsprinzips herausgearbeitet, um die in der Vergangenheit immer wieder aufgetretenen Staatenkonflikte im Zusammenhang mit der extraterritorialen Anwendung nationaler Rechtsordnungen zu entschärfen.
Wie kam es im Jahr 1939 zwischen Hitlers Deutschland und Stalins Sowjetunion zu dem Geheimen Zusatzprotokoll? Was beinhaltet es? Welche Seite verantwortet welchen Teil der Abmachung? Bedingte es die Sowjetisierung weiter Teile Ostmitteleuropas? Läßt sich die Echtheit des Protokolltexts zweifelsfrei nachweisen? Wer erfuhr wann und in welchem Umfang von Existenz und Inhalt des Protokolls? Welche (brisante) Rolle spielte es während des Nürnberger Prozesses und des damit einhergehenden «Dokumentenkriegs»? Inwieweit konnte die marxistisch-leninistische Historiographie es im sowjetischen Machtbereich totschweigen? Wie wird es bis heute bewertet? Welche Erkenntnisse brachte speziell die Geschichts- und Neubewertungsdiskussion im ehemals sowjetisch beherrschten Ost- und Ostmitteleuropa? Diese Leitfragen werden in dieser Untersuchung aufgrund einer breiten Literatur- und Quellenbasis sowie mit Hilfe von Zeitzeugen beantwortet.
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